Solardachkataster
Eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Solarenergie ist sowohl für viele Privathaushalte als auch für Unternehmen im Landkreis Osterholz gut möglich, gerade für den Eigenverbrauch. Das gilt auch nach der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der damit verbundenen Senkung der Einspeisevergütung. Schließlich steigen die Energiepreise kontinuierlich an, während die Investitionskosten für Solaranlagen fallen und die Entwicklung von Speichermöglichkeiten voranschreitet. Aus diesem Grund hat der Landkreis Osterholz ein kreisweites Solardachkataster entwickelt. Hierüber können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kostenlos über die grundsätzliche Eignung ihrer Gebäude für eine Solaranlage informieren. Mit der Internet-Anwendung erhalten alle Besucher die Möglichkeit, sich über die Eingabe der Adresse oder über eine Landkreiskarte eigene Gebäude anzeigen zu lassen und mittels einer farblichen Kennzeichnung zu erkennen, welche Dachflächen voraussichtlich für eine Solaranlage geeignet sind und welche nicht. Dabei wird sowohl die Eignung für Photovoltaik, also die Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht als auch für die Solarthermie, d.h. die Gewinnung von Wärme, dargestellt. Zusätzlich verfügt das Kataster über einen Wirtschaftlichkeitsrechner, um Interessierten eine Auskunft darüber zu ermöglichen, wie hoch die Investitionen sowie der mittelfristige wirtschaftliche Nutzen einer Solaranlage voraussichtlich sein werden.
Mit dem Solardachkataster hat der Landkreis Osterholz bewusst ein unkompliziertes und benutzerfreundliches Werkzeug entwickelt, um mit einer leicht zugänglichen Einstiegsinformation das Interesse und die Investitionsbereitschaft der Menschen an der solaren Energieerzeugung zu fördern. Die Auskünfte im Solardachkataster sind allerdings nur erste Bewertungen und können nicht alle baulichen Besonderheiten wie z.B. Gauben berücksichtigen. Die Nutzung ersetzt deshalb keinesfalls die konkrete Beratung und Planung durch ein Fachunternehmen vor der endgültigen Entscheidung für eine eigene Solaranlage. Auch wenn Ihr Gebäude nach der Eignungsbeurteilung im Solardachkataster zunächst nicht unbedingt als geeignet dargestellt wird, kann eine Kontaktaufnahme mit dem Fachunternehmen empfehlenswert sein. Diese verfügen über vielfältige Praxiserfahrungen gerade hinsichtlich der möglichst optimalen Ausgestaltung der Eigenstromnutzung. Gegebenenfalls lässt sich so ein zunächst weniger geeignetes Hausdach mit einigen Anlagenmodifikationen im Einzelfall doch sinnvoll zur Solarstrom- oder -wärmeerzeugung nutzen.
Das Solardachkataster ist ein Beitrag zur kreisweiten „Energiewende Osterholz 2030“, die das Ziel hat, bis zum Jahr 2030 soviel Strom im Kreisgebiet aus erneuerbaren Quellen zu produzieren, wie im Kreis verbraucht wird. Der Landkreis ruft alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Mitwirkung auf. Mit der Nutzung von selbst produziertem Solarstrom vom eigenen Dach können Sie persönlich einen Beitrag zur Energiewende leisten und helfen, den Klimaschutz zu fördern.
Organisationseinheiten
Bauordnungsamt | |
Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3100 Telefax: 04791 930-3199 E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr |
Sachgebiet Wirtschaftsförderung | |
Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3420 Telefax: 04791 930-3499 E-Mail: wirtschaft@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr |