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Kinder- und Jugendschutz

Allgemeine Informationen

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

An wen muss ich mich wenden?

Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Leisewitzstraße 26, 30175 Hannover

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


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JugendamtStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2600
Telefax: 04791 930-2699
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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