Für die Nutzung der Angebote in den Krippen, Horten und Kitas (bei mehr als 8 stündiger Betreuung) wird ein Kostenbeitrag erhoben. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie können diese Beiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Eltern haben die Möglichkeit, beim Landkreis Osterholz einen Antrag auf Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Form der Kostenübernahme der Gebühren zu stellen (§§ 22 ff. SGB VIII).
Inhaltsbereich
Kostenübernahme der Gebühren für Kindertageseinrichtungen
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
| Frau Hamme | |
| Kreishaus I, Hauptgebäude Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2673 Telefax: 04791 930-112673 E-Mail: katharina.hamme@landkreis-osterholz.de | |