Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinstehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.
Die Höhe der Leistung beträgt ab dem 01.01.2025
- Altersstufe (0-5 Jahre) = monatlich 227 Euro
- Altersstufe (6-11 Jahre) = monatlich 299 Euro
- Altersstufe (12-17 Jahre) = monatlich 394 Euro
Unterhaltsvorschussleistungen werden nur auf Antrag des alleinstehenden Elternteils gewährt. Ist der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, verheiratet, besteht kein Anspruch, auch wenn der Ehegatte nicht Elternteil des Kindes ist.
