Förderprogramm für KMU
Seit Juni 2018 ist die o.g. Richtlinie in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie werden KMU und Existenzgründer bei Investitionen unterstützt. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer oder verbesserter Produkte und Herstellungsverfahren sowie zur Einsparung von Energie und Ressourcen. Die Förderung beläuft sich auf 10 bzw. 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und beträgt bis zu 50.000 €. Pro Jahr gibt es zwei Antragsstichtage, den 31. März und den 30. September.
Die Finanzierung der Förderung erfolgt allein aus Mitteln der Gemeinden, der Stadt und dem Landkreis. Somit wurde erstmalig eine Förderung aus eigenen Mitteln auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft im Landkreis Osterholz nachhaltig zu stärken.
Eine Vorstellung von den unterschiedlichen Projekt in Form eines kurzen Steckbriefes ist bei KMU-Projekte dargestellt.
Ansprechpartner/in
Frau Katt![]() | |
Kreishaus II, Zimmer 1.23 Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3423 Telefax: 04791 930-113423 E-Mail: solar@landkreis-osterholz.de |
Dokumente
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Richtlinie KMU-Förderung Landkreis/ Gemeinden (107 kB) |
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Zuwendungsantrag (211 kB) |