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Kommunale Wärmeplanung im Landkreis Osterholz
© Stadt Osterholz-Scharmbeck, Jessica HügenDer Landkreis Osterholz hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Einen großen Anteil am Endenergieverbrauch und damit auch an den Treibhausgasemissionen des Landkreises macht die Heizenergie aus. Hier setzt die kommunale Wärmeplanung an. Das strategische Planungsinstrument zeigt auf, wie die Wärmeversorgung im Landkreis Osterholz langfristig umgestaltet werden kann.
Alle kreisangehörigen Kommunen haben sich frühzeitig gemeinsam auf den Weg gemacht und eigene Wärmepläne erstellt. Unterstützt werden die Kommunen von der EWE Netz GmbH und der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG, die sich im Vergabeverfahren erfolgreich durchgesetzt haben. Der Landkreis Osterholz koordiniert übergreifend den gesamten Prozess, sodass Synergieeffekte genutzt werden können. Im Erstellungsprozess haben die Kommunen erfolgreich gemeinschaftlich zusammengearbeitet.
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum bisherigen Prozess:
Als Ergebnis der guten und konstruktiven Zusammenarbeit liegen nun die Wärmepläne vor und geben einen Überblick darüber, wie die zukünftige, treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Landkreis Osterholz aussehen könnte. Die Wärmepläne der einzelnen Kommunen können Sie am Ende dieser Seite unter "Dokumente" herunterladen.
Die wichtigsten Erkenntnisse finden Sie hier:
Digitale Wärmekarte
Eine Übersicht über die Versorgungsgebiete für jede Kommune finden Sie im Geoportal des Landkreises. Hier gelangen Sie direkt zur Wärmekarte des Landkreises Osterholz: Kommunaler Wärmeplan
Eine Kurzanleitung zur Nutzung dieses Portals finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Daten werden aggregiert für einzelne Gebäudeblöcke angezeigt. Aus Datenschutzgründen ist kein Rückschluss auf Einzelgebäude möglich.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument und hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung für Gebäudeeigentümer. Sie dient als Orientierungshilfe für die zukünftige Entwicklung einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Für Eigentümer von Bestandsgebäuden gelten unabhängig davon die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Ab Juli 2028 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählt unter anderem auch ein möglicher Anschluss an ein Wärmenetz. Die Wärmeplanung unterstützt dabei, Perspektiven aufzuzeigen und frühzeitig Informationen über mögliche Versorgungsoptionen bereitzustellen.
Die Aufzeichnung der Abschlussveranstaltung vom 27. August 2025 finden Sie hier.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Ansprechpartner/in
| Frau Storkenmaier | |
| Kreishaus II Bahnhofstraße 45 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3427 Telefax: 04791 930-113427 E-Mail: klimaschutz@landkreis-osterholz.de | |
